Beamt*innen

Arbeitszeit

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Arbeitszeit
08.01.2025

Die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten sowie Soldatinnen und Soldaten werden in Arbeitszeitverordnungen geregelt. Es handelt sich hier, wie beim sonstigen Beamtenrecht, nicht um gegenseitige Vereinbarungen (Tarifvertrag, Arbeitsvertrag), sondern um einseitige Vorgaben des Bundes (für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte) und der einzelnen Bundesländer (für Landes- und Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte). Neben den Arbeitszeitverordnungen für Beamtinnen und Beamte in einer Laufbahn des nichttechnischen Verwaltungsdienstes gibt es für Beamtinnen und Beamte der Feuerwehr und im Polizeivollzugsdienst teilweise eigene Arbeitszeitverordnungen.

Für die Beamtinnen und Beamten in Deutschland gelten insoweit eine große Zahl voneinander zum Teil erheblich abweichender Regelungen: So finden sich allein über die grundlegenden Arbeitszeit-Regelungen schon 25 Verordnungen auf Bundes- und Landesebene. Dazu kommt eine Vielzahl spezieller Verordnungen und allgemeiner Anweisungen.

ver.di als die Beamtinnen- und Beamtengewerkschaft hilft hier, den Überblick zu behalten. Außerdem setzt sich die Gewerkschaft mit aller Macht dafür ein, Arbeitszeit (auch) für Beamtinnen und Beamte belastungsgerecht, sozial ausgeglichen und gesunderhaltend zu gestalten. Unter anderem fordert ver.di seit Langem eine Angleichung der Wochenarbeitszeiten von Beamtinnen und Beamten an die Arbeitszeit der Tarifbeschäftigten.